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Grüne Politik braucht Unterstützung

Sie leben im Landkreis Ludwigsburg und wollen die Arbeit von Bündnis 90/Die Grünen finanziell unterstützen? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Entscheiden Sie, welche davon für Ihre Situation und Ihre persönlichen Ziele am besten geeignet ist: Mitgliedschaft mit mehr oder weniger hohem Level an aktiver Mitarbeit und Mitwirkung oder eine rein finanzielle Unterstützung durch Spenden. 

Wenn Sie Mitglied unserer Partei werden wollen, finden Sie hier ein Online-Beitrittsformular. Wenn Ihnen das zu unpersönlich ist, laden wir Sie ein, zu einer unserer Kreismitgliederversammlungen (KMV) zu kommen und das persönliche Gespräch mit unseren Mitgliedern und Kreisvorständen zu suchen. Die Termine finden Sie hier.

Wenn Sie den Kreisverband Ludwigsburg von Bündnis 90/Die Grünen durch Spenden unterstützen möchten, finden Sie nachfolgend unsere Bankdaten. Ein ausführliches Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Parteispenden ist in Vorbereitung.

Unsere Bankverbindung

Bündnis 90 / Die Grünen
Kreisverband Ludwigsburg

Volksbank Ludwigsburg
Bankleitzahl: 604 901 50
Kontonummer: 507949005

IBAN:   DE76  6049 0150 0507 9490 05

BIC:   GENODES1LBG

 

Bitte geben Sie auf Ihrem Überweisungsträger unter Verwendungszweck "SPENDE" und Ihren Namen sowie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Steuerliche Informationen

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in §34g und §10b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüberhinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

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