Liebe Grüne im Kreis Ludwigsburg,
mit diesem Rundbrief möchten wir Euch an die Kreismitgliederversammlung - Nominierung
der Kandidat*innen für die Wahl der Regional-Versammlung - erinnern.
Datum: Donnerstag, 16.11.2023
Uhrzeit: 19:00 Uhr (Saalöffnung spätestens 18.30 Uhr)
Ort: Nebenraum Restaurant SKV Eglosheim, Tammer Straße 30,
71634 Ludwigsburg
ÖPNV: Bus 425 ab Ludwigsburg ZOB à Haltestelle Tammer Straße
Folgende Punkte schlagen wir für die Tagesordnung vor:
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 – Nominierung
- Vorstellung der Kandidat*innen für die Wahl der Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart (aktuelle schriftliche Bewerbungen sind bei Klick auf den Namen hinterlegt). Bitte bringt euren Personalausweis mit.
- Wahl der Kandidat*innen für die Wahl der Regionalversammlung des Verbandes
Region Stuttgart
TOP3 – Sonstiges / Verschiedenes
Unsere Kandidat*innen (alphabetisch nach Nachnamen geordnet):
Frauenwahlgang | Offener Wahlgang | |
Ingrid Aumaier-Sauereisen (Tamm) | Wolf Berger (Erdmannhausen) | |
Dr. Angela Brüx (Sachsenheim) | Leo Buchholz (Eberdingen) | |
Sarah Geißbauer (Marbach) | Stefan Frank (Gerlingen) | |
Dr. Julia Ohl-Schacherer (Korntal-Münch.) | Roman Graser (Korntal-Münch.) | |
Angela Neuburger- Schäfer (Gerlingen) | Armin Haller (Ludwigsburg) | |
Doris Renninger (Ditzingen) | Max Mayer (Asperg) | |
Simone Schmidt (Bietigheim - Biss.) | Jürgen Waser (Marbach) | |
Karin Vogt (Tamm) | ||
Melanie Witte (Tamm) |
Weitere Infos:
Beachtet bitte: Bei der KMV sind alle Mitglieder des Kreisverbandes stimmberechtigt (Beispiel: Mitglied im OV Ludwigsburg, österreichisch, Hauptwohnsitz in Berlin).
Bei der Nominierung der Liste für die Regionalwahl hingegen beschränkt sich die Stimmberechtigung auf die unten definierte Personengruppe (achtet auf Nationalität, Hauptwohnsitz und Alter).
Es gibt Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Kreis, die Mitglied eines anderen OV/KV sind, diese sind – wenn sie untenstehende Kriterien erfüllen – stimmberechtigt.
Aktives Wahlrecht – wer darf abstimmen? (vgl. § 8 des Gesetzes zur Gründung des Verbandes der Region Stuttgart und § 9 Abs. 1 KomWG)
Die für die Listenaufstellung erforderliche Mitgliederversammlung setzt sich aus den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei zusammen. Wahlberechtigt sind nur Mitglieder, die am Tag der Nominierungsversammlung zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche/r sein,
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde des Wahlkreises haben oder
- Rückkehrer*in sein („Rückkehrer*in“ = Person, die durch Wegzug das Wahlrecht verloren hat, aber innerhalb von drei Jahren wieder mit dem Hauptwohnsitz zurückgekehrt ist.) Dann gibt es keine Mindestwohndauer,
- das Wahlrecht darf nicht aberkannt sein.
Passives Wahlrecht – wer darf kandidieren: (§ 9 des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart)
Auf der Wahlliste eines der sechs Wahlkreise in der Region Stuttgart dürfen alle Bürger*innen kandidieren, die am Tag der Kommunalwahl
- Deutsche sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde im Wahlkreis gemeldet sind
- oder Rückkehrer*innen sind („Rückkehrer*in“ = Person, die durch Wegzug das Wahlrecht verloren hat, aber innerhalb von drei Jahren wieder in den Wahlkreis mit dem Hauptwohnsitz zurückgekehrt ist.) Dann gibt es keine Mindestwohndauer, und
- nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Abweichend zu den Kreistagswahlen haben Unionsbürger*innen bei den Regionalwahlen weder das aktive noch das passive Wahlrecht! Die Kandidat*innen müssen in einer Gemeinde des jeweiligen Wahlkreises ihren Hauptwohnsitz haben.
Wir freuen uns auf regen Besuch und engagierte Debatten.
Einladung im Original als PDF: Einladung